von Bettina Schleise
Den Wandel der Arbeitswelt durch die Megatrends wie die Digitalisierung oder ökologische Transformationen, aber auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben wir hier im Blog bereits häufig thematisiert. Heute soll es darum gehen, was sich auf politischer Ebene durch diese Entwicklungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung verändert (hat). Unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeiteten Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften sowie die Bundesagentur für Arbeit eine nationale Weiterbildungsstrategie (NWS). Ziel ist es, sowohl in der beruflichen als auch in der unternehmerischen Entwicklung Weiterbildungen so fest zu verankern, dass sie zu einem wesentlichen Bestandteil einer gemeinsam getragenen Weiterbildungskultur werden. Um dem Ziel einer Weiterbildungsrepublik näher zu kommen, ist es notwendig vorhandene Weiterbildungsstrukturen in Deutschland zu stärken. Dazu wurden unter anderem drei Gesetze entwickelt und verabschiedet, welche im Folgenden kurz vorgestellt werden.
1. Das Qualifizierungschancengesetz
Mit dem Qualifizierungschancengesetz erweitert sich das Aufgabenspektrum der Bundesagentur für Arbeit, den zunehmend rückt die individuelle berufliche Weiterentwicklung in den Fokus. Die Fördermöglichkeiten von betrieblichen Weiterbildungen wurden für Beschäftigte unabhängig von Alter, Qualifikation oder Größe des Betriebes ausgeweitet. Für sie besteht mit Inkrafttreten des Gesetzes ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung,
Mit der Erleichterung des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung und der befristeten Beitragssenkung findet eine aktive Entlastung der Beitragszahler:innen statt. Gleichzeitig können Unternehmen entsprechend ihrer Betriebsgröße die Förderung sowohl von Weiterbildungskosten als auch von Lohnausfallkosten beantragen .
Direktlink zum Qualifizierungschancengesetz
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten über das Qualifizierungschancengesetz wenden Sie sich an den Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort. Dort bekommen Sie genaue Informationen, inwieweit Ihre unternehmensspezifischen Weiterbildungsvorhaben unterstützt werden können.
Sie kommen aus dem Raum Dessau bzw. Ihr Unternehmen ist dort ansässig? Dann wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre Weiterbildungsagentur.
2. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz
Das Gesetz zielt vor allem auf die vom Strukturwandel betroffenen Branchen und deren Beschäftigte ab. Es bietet mehr Weiterbildungsförderungen für Arbeitnehmer: innen im Bereich der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, Erleichterung der Antragsstellung, geringere Mindestdauer für geförderte Weiterbildungen, stärkere Unterstützung für Berufseinsteiger: innen, digitale Möglichkeiten für Arbeitssuchende und Betriebsräte, mehr Qualifizierungen für Arbeitnehmer: innen in Transfergesellschaften und Weiterbildungen mit geringen Teilnehmendenzahlen. Zusätzlich sollen Anreize für Weiterbildungen geschaffen werden, indem Arbeitnehmer: innen während der Kurzarbeit gefördert werden, in dem die Betriebe die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen (Vorher mussten sie diese allein tragen).
Direktlink zum Arbeit-von-morgen-Gesetz
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten über das Arbeit-von-morgen-Gesetz wenden Sie sich an den Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort. Dort bekommen Sie genaue Informationen, inwieweit Ihre unternehmensspezifischen Weiterbildungsvorhaben unterstützt werden können.
Sie kommen aus dem Raum Dessau bzw. Ihr Unternehmen ist dort ansässig? Dann wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre Weiterbildungsagentur.
3. Das Beschäftigungssicherungsgesetz
Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (BeschSiG)
Dieses Gesetz ermöglicht Weiterbildungsförderungen während der Kurzarbeit. Diese Möglichkeiten wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie angepasst. Die vom Arbeitgeber allein getragenen Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen in Kurzarbeit, die eine Weiterbildung (mind. 120 h) oder eine Aufstiegsfortbildung besuchen, werden unabhängig von der Unternehmensgröße in Höhe von 50 Prozent übernommen.
Weiterhin werden Arbeitgebern bis zum 31. Juli 2023 von der Agentur für Arbeit auf Antrag die Lehrgangskosten für Weiterbildungsmaßnahmen für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten zu 100 Prozent, mit zehn bis 249 Beschäftigten zu 50 Prozent, mit 250 und weniger als 2 500 Beschäftigten zu 25 Prozent und für Betriebe mit 2 500 oder mehr
Beschäftigten zu 15 Prozent pauschal für die Zeit der Teilnahme der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers an Maßnahmen erstattet.
Direktlink zum Beschäftigungssicherungsgesetz
Bitte erkundigen Sie sich auch zu dieser Fördermöglichkeit bei dem Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort.
Sie kommen aus dem Raum Dessau bzw. Ihr Unternehmen ist dort ansässig? Dann wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre Weiterbildungsagentur.