Unter diesem Motto unterstützt das Land Sachsen-Anhalt mit einer Förderrichtlinie Klein- und Kleinstunternehmen bei der Anschaffung aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden) sowie der Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern, sofern diese als Anlagevermögen dienen.
Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, maximal 50.000 € je Projekt.
Unternehmen sollten beachten, dass Projekte mit förderfähigen Ausgaben unter 25.000 € nicht gefördert werden. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragseingang bei der Investitionsbank begonnen werden.
Beachten sollten Unternehmen bei der Planung, dass Projekte bis zum 31. März 2023 umgesetzt und abgeschlossen sein müssen.
Weitergehende Informationen stellt die Investitionsbank auf ihren Seiten bereit. Hier werden auch alle Richtlinien und Merkblätter sowie Unterlagen zur Antragstellung bereitgestellt.