Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht …

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… gibt es eine ganze Menge. Gerade für Personalverantwortliche und Geschäftsführungen aus kleinen Unternehmen ist es nicht immer leicht, sich im Arbeitsrecht sicher zu bewegen, denn

  • sie besitzen keine eigene Abteilung für rechtliche Fragen und haben keinen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Hand,
  • sie sind oftmals Autodidakten und dies nicht nur im Feld des Arbeitsrechts und
  • sie messen diesen Fragen (evtl. manchmal) nicht genügend Bedeutsamkeit hinzu.

Doch auch eine sichere Auslegung und Einhaltung des Arbeitsrechts ist wichtig für die Umsetzung guter Arbeit im Unternehmen.

Wüssten Sie die richtige Antwort auf z. B. folgende arbeitsrechtliche Fragen:

  • Besteht sofort Kündigungsschutz, wenn im Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart wird?
  • Kann der Arbeitnehmer nach einer Kündigung zu Hause bleiben?
  • Kann mein Arbeitgeber mir auch auch per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

Ich habe mehrere Artikel über populäre Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht auf den Seiten des Arbeitsrechts Blogs www.arbeitsrecht-weltweit.de gefunden. Der Blog wird von der Anwaltskanzlei Kliemt betrieben, die bundesweit mehrere Standorte hat.

Hier finden Sie die fünf bisher veröffentlichten Beiträge im diesem Blog:

Teil 1

Teil 2

Teil 3

Teil 4

Teil 5