Karriereschub mit Weiterbildungsstipendium

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Viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, stellen sich bereits während oder am Ende der Ausbildung die Frage, wie sie die besten Auszubildenden halten und weiter motivieren können. Andererseits denken viele Auszubildende bereits in der Ausbildung über ihren eigenen weiteren Karriereweg nach.

Oftmals bleibt es bei Überlegungen, da Geld und Kreativität für die Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen fehlen.

Mit dem Weiterbildungsstipendium bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit nunmehr 25 Jahren eine attraktive Fördermöglichkeit für Bewerberinnen und Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, entweder auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Seit 1991 wurden mehr als 138.000 Stipendien vergeben. Dies sind jährlich etwa 6.000.

Voraussetzung für die Bewerbung sind besondere berufliche Leistungen oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Bewerbende sollten jünger als 25 Jahre sein. Eine spätere Aufnahme ist durch Anrechnungszeiten, wie etwa einen Bundesfreiwilligendienst oder Elternzeit möglich.

Insgesamt stehen über drei Jahre Fördermittel von 7.200 Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme bereit.

Sie wollen gute Auszubildende unterstützen und benötigen mehr Informationen?

Wo kann ich einen Antrag stellen?

In Abhängigkeit von  Berufsausbildung ist die zuständige Institution die Kammer im Bundesland:

  • Industrie- und Handelskammer 
  • Handwerkskammer 
  • Ärztekammer 
  • Zahnärztekammer 
  • Tierärztekammer 
  • Apothekerkammer 
  • Rechtsanwaltskammer 
  • Notarkammer 
  • Steuerberaterkammer 
  • Landwirtschaftskammer bzw. ein Landesministerium für Landwirtschaft
  • Einrichtung des öffentlichen Dienstes 

Machen Sie sich durch die Nutzung des Weiterbildunfstipendiums zu einem attraktiven Arbeitgeber!