Prävention statt Rehabilitation – Chancen durch Qualifizierung

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Seit diesem Jahr ist mehr möglich. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten weiterbilden wollen, können jetzt stärker als bisher von einer Qualfizierungsförderung durch den Bund profitieren.

Nach dem Motto „Prävention statt Rehabilitation“ zielt das Qualifizierungschancengesetz mit der Erweiterung der Unterstützungsmöglichkeiten für Beschäftigte darauf ab, Arbeitslosigkeit zu verhindern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können frühzeitig auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Kompetenzen erwerben. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Erreichen von Berufsabschlüssen.

Was wird gefördert?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Weiterbildungen, die

  • Beschäftigte qualifizieren, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können,
  • Beschäftigte qualifizieren, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder
  • Beschäftigte qualifizieren, die einen Abschluss in einem Engpassberuf anstreben,

auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes fördern lassen. Grundsätzlich müssen die Qualifizierungen mindestens 160 Stunden umfassen und außerhalb des Betriebes bzw. von einem zugelassenen Träger innerhalb des Betriebes durchgeführt werden.

Verantwortlich für die Bewilligung und Ausreichung der Mittel ist die Bundesagentur für Arbeit. Die nachfolgende Übersicht zeigt die finanzielle Unterstützung, die für Beschäftigte seit 2019 möglich ist.

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Was wird nicht gefördert?

Von der finanziellen Unterstützung sind

  • Aufstiegsfortbildungen z. B. zur Meisterin / zum Meister (Meister-Bafög)
  • gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen und Qualifizierungen

ausgeschlossen.

Wo liegen die Chancen und Risiken der neuen Förderung?

Das Institut der Deutschen Wirtschaft befürchtet in einer Studie, dass dieses Angebot der öffentlichen Förderung zu Mitnahmeeffekten bei den Unternehmen führen kann. Auszuschließen ist dies sicherlich nicht, allerdings bin ich der Auffassung, dass sich Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine umfassende Qualifizierung freistellen, in dieser Zeit auf deren Arbeitsleistung verzichten müssen. Das ist angesichts einer immer dünner werdenden Personaldecke keine einfache Entscheidung. Unternehmerinnen und Unternehmen müssen meiner Erfahrung nach systematischer als bisher auch bei den an- und ungelernten Beschäftigten nach Entwicklungspotenzialen suchen.

Der Erfolg des Gesetzes wird sich wohl auch daran fest machen, inwieweit es den Verantwortlichen gelingt, die Qualifizierungschancen insgesamt zu verbessern. Dies wird maßgeblich von folgenden Faktoren abhängen:

  • Können sowohl Arbeitssuchenden als auch Beschäftigte ohne Berufsabschluss signifikant mehr von den Unterstützungsmaßnahmen profitieren als die übrigen Zielgruppen?
  • Können Personen, deren berufliche Zukunft und Entwicklung vom Strukturwandel (z. B. Ausstieg aus der Braunkohleförderung) bedroht sind, signifikant mehr von den Unterstützungsmaßnahmen profitieren?
  • Können insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von dem Fördermöglichkeiten profitieren?

Wo gibt es in Sachsen-Anhalt ebenfalls Weiterbildungsförderung?

Für Unternehmen in Sachsen-Anhalt gibt es bis 2021 die Möglichkeit, Qualifizierungen der Beschäftigten über das Programm WEITERBILDUNG BETRIEB finanziell unterstützt zu bekommen. Bei Fragen rund um das Programm und die Antragstellung stehen Ihnen die Regionalberaterinnen und -berater der Landesinitiative Fachkraft im Fokus gern zur Verfügung.