INQA-Coaching – Neues Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen im Jahr 2023

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Seit 16. August 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit INQA-Coaching eine neue Förderrichtlinie erlassen, um auch zukünftig KMU auf dem Weg in ihre digitale Zukunft zu unterstützen. Gegenwärtig findet noch die Strukturbildung statt. Ab 2023 werden Unternehmen die Möglichkeit haben, diese Förderung zu nutzen.

INQA-Coaching knüpft an das Programm unternehmensWert:Mensch (uWM) sowie an den Programmzweig uWM plus an, bei dem die Digitalisierung thematischer Schwerpunkt ist. Da uWM zum Ende des Jahres 2022 ausläuft, kann im Anschluss INQA-Coaching im Rahmen der ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 genutzt werden.

INQA-Coaching zielt darauf ab, Lern- und Entwicklungsprozesse zu gestalten, um den digitalen Wandel innovativ zu gestalten. Den geförderten Unternehmen stehen dabei speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches als Prozessberater:innen zur Seite. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können für die Unternehmen übernommen werden.

Wie sieht der Beratungsprozess aus?

INQA-Coaching ist in einen dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess gegliedert:

  1. Erstberatung in einer INQA-Beratungsstelle (IBS)
    Der Beratungsbedarf des Unternehmens und die Förderfähigkeit wird geklärt.  Die IBS stellt einen Beratungsscheck für die Prozessberatung mit einer Laufzeit von bis zu sieben Monaten aus oder verweist auf ein anderes regionales Unterstützungsangebot.
  2. Prozessberatung
    Die Unternehmen erhalten eine Prozessberatung im Umfang von maximal 12 Beratungstagen, die direkt vor Ort im Betrieb durch autorisierte Berater:innen durchgeführt wird. Die Beratung beinhaltet die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens, die Entwicklung von Handlungszielen und Maßnahmen sowie die Begleitung der Veränderungsprozesse.
  3. Ergebnisgespräch
    Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erfolgt durch die IBS eine Bilanzierung der umgesetzten Maßnahmen unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) bzw. einzelner Beschäftigter. In diesem Kontext wird auch weiterer Beratungsbedarf geprüft.

Gegenwärtig werden die IBS ausgewählt und besetzt. Die Träger für die IBS nehmen voraussichtlich im Frühjahr 2023 ihre Arbeit auf, sodass danach eine Ausgabe von Beratungschecks für Unternehmen erfolgen kann.

Sie haben Interesse an einer Förderung im Jahr 2023? Dann informieren Sie sich jetzt über die Förderrichtlinie INQA-Coaching im korrekten Wortlaut auf den Seiten des Bundesanzeigers.