und Marie Brämer
Ja, wir haben uns dieses Thema sehr lange aufgespart. Denn irgendwie passt es auf den ersten Blick nicht in den Themenkomplex „Gute Arbeit“. Denn sich von Mitarbeitenden zu trennen, egal von welcher Seite die Kündigung ausgegangen ist, läuft in vielen Fällen nicht reibungslos ab.
Ein konstruktiver und aktiver Umgang mit dem Thema birgt durchaus Chancen für Ihr Unternehmen:
- Der weiterhin wertschätzende Umgang mit der betroffenen Person ist auch für die übrigen Kolleginnen und Kollegen spürbar. Eine miteinander abgestimmte Transparenz (Was und wie geben wir bekannt?) hilft Gerüchte und Ängste vorzubeugen.
- Sie bleiben mit einer konstruktiven und aktiven Vorgehensweise Ihrem Anspruch als attraktiver Arbeitgeber treu.
- Der weiterhin wertschätzende Umgang ermöglicht eine geordnete Übergabe und ggf. eine strukturierte Einarbeitung für die Nachfolge.
Bei diesem Thema gilt sicherlich das alte Sprichwort: „Man sieht sich immer 2 x im Leben.“ Gerade wenn Mitarbeitende das Unternehmen aus privaten Gründen zeitlich befristet verlassen erhöht eine gelungene Personaltrennung die Chance für den Wiedereintritt in Ihr Unternehmen.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist nicht vermeidbar, sondern ein erwartbares Geschehen. In der Regel überdauert ein Unternehmen seine Mitarbeitenden, weswegen Personaltrennung als ein professionelles, personalwirtschaftliches Handlungsfeld angesehen werden sollte. Für Unternehmen empfiehlt sich daher eine vorab geplante Herangehensweise, die auf Transparenz, Ehrlichkeit und persönlicher Wertschätzung für die ausscheidende Mitarbeiterin oder den ausscheidenden Mitarbeiter beruhen sollte.
Auch während der Trennung im Gespräch bleiben – das Austrittsgespräch
Ein Austrittsgespräch bei einer Personaltrennung ist unabdingbar, um ein ehrliches Feedback zu erhalten. Die Rückmeldung der ehemaligen Mitarbeiterin oder des ehemaligen Mitarbeiters dient der Weiterentwicklung als attraktiver Arbeitgeber und kann zur Förderung der Mitarbeiterbindung beitragen. Der Zeitpunkt des Austrittgesprächs ist dabei entscheidend. Bestenfalls findet das Gespräch nach der Aushändigung des Arbeitszeugnisses statt, da zu diesem Zeitpunkt einer offenen und ehrlichen Kommunikation nicht mehr im Wege steht und keine Konsequenzen zu erwarten sind.
Nicht nur ein gesetzlicher Anspruch sondern eine Chance – das Arbeitszeugnis
Ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis kann die ehemalige Kollegin oder den ehemaligen Kollegen auf seinem weiteren beruflichen Weg unterstützen. Im Gegenzug können Sie als Unternehmen von einer positiven Unternehmensbewertung, beispielsweise auf der Plattform kununu, profitieren.
Erfahrungen und informelles Wissen sichern – die Übergabe
Damit bei der Personaltrennung kein Know-how verloren geht, ist eine detaillierte Dokumentation der Aufgabengebiete essenziell. Eine frühzeitige Planung der Wissensübergabe ermöglicht eine erfolgreiche Einarbeitung der Nachfolge. Ebenso sollten die Kolleginnen und Kollegen aber auch die Kundinnen und Kunden frühzeitig und proaktiv über den Austritt informiert werden, um Gerüchte und Unsicherheiten zu vermeiden.
Wertschätzung durch Rituale – die Verabschiedung
Eine offizielle Verabschiedung seitens des Unternehmens und den Kolleginnen und Kollegen verdeutlicht die persönliche Wertschätzung und bestärkt die professionelle Personaltrennung. Trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses treten Sie als seriöses Unternehmen auf und stärken Ihre Arbeitgeberattraktivität.
Auch nach der Trennung in Kontakt bleiben – das Ehemaligennetzwerk
Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Kontakt zu ehemaligen Arbeitnehmenden zu pflegen, da sie sich als hervorragenden Botschafter für das Unternehmen eignen. Das Aufrechterhalten des Kontaktes kann beispielsweise durch Ehemaligennetzwerke, Alumni Netzwerke oder Einladungen zu Firmenevents erfolgen. Auch Business-Netzwerke wie XING oder LinkedIn bieten diese Möglichkeit. Abschließend lässt sich daher sagen, es zählt nicht nur der erste Eindruck, sondern gerade der letzte Eindruck bleibt!