Neue Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG“ veröffentlicht

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat eine neue Richtlinie mit „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG“ veröffentlicht. Mit insgesamt 35 Millionen Euro können ab sofort betriebliche und individuelle Weiterbildungsvorhaben gefördert werden.

Die Förderrichtlinie wendet sich mit dem betrieblichen Zugang an Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige. Ein individueller Zugang richtet sich an Einzel- bzw. Privatpersonen.

Mit der Förderrichtlinie sollen einerseits durch betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg fit gemacht werden. Andererseits soll die Richtlinie Privatpersonen eine individuelle Weiterentwicklung sowie die Verwirklichung beruflicher Träume ermöglichen.

Wichtige Eckdaten der Richtlinie sind?

  • Sockelförderung für Unternehmen 40 bis 60 Prozent
  • Zuwendung der anerkannten Ausgaben von bis zu 90 Prozent (bei Unternehmen maximal 100.000 € und bei Privatpersonen maximal 25.000 €)
  • Zuwendungsfähige Ausgaben: Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Honorarausgaben für externe Dozenten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Mit der neuen Förderrichtlinie wurden die positiven Erfahrungen der Programme Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB und DIREKT aufgegriffen und weiterentwickelt.

Ein neuer Schwerpunkt ist die Förderung von Sprachen. Dies ein wichtiger Zugang für ausländische Fachkräfte. So kann das Erlernen der Sprache mit berufsbezogenen Weiterbildungen für ausländische Fachkräfte kombiniert werden.

Um mehr zu erfahren, lesen Sie die Förderrichtlinie oder wenden Sie sich an die kostenfreie Hotline 0800 56 007 57. 

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrer Regionalberatungsstelle der Landesinitiative Fachkraft im Fokus oder über eine der vier Weiterbildungsagenturen zu informieren.

Die wichtigsten Eckdaten der Richtlinie finden Sie direkt auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: